Indirekteinleiter, Zulassung sachverständiger Stellen nach Indirekteinleiterverordnung


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für das Anerkennungsverfahren ist das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie,

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende