Windenergie, Eignungsgebiete

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Um raumbedeutsame Windkraftanlagen (WKA), auch Windenergieanlagen (WEA), auf geeignete Gebiete zu konzentrieren und regionalplanerisch zu steuern, werden in den Regionalplänen "Vorranggebiete für Windenergienutzung" ausgewiesen. Dies erfolgt  durch die Träger der Regionalplanung. In Hessen sind das die Regionalversammlungen in den 3 Hessischen Regionen (entspricht den Regierungsbezirken).

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Gebühren nach der Bauaufsichtsgebührensatzung des Landkreises Kassel.
  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    • Baugesetzbuch (BauGB)
    • Hess. Bauordnung (HBO)
    • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG)

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

Fachbreich Bauen und Umwelt - Fachdienst Naturschutzbehörde
Eine Übersichtskarte der Bauaufsichtsbezirke und der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Sie hier herunterladen.

Für heute übliche Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m erfolgt eine Genehmigung durch das Land. Nur sogenannte Klein-Windkraftanlagen werden durch die unteren Bauaufsichtsbehörde genehmigt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende