Fahrerlaubnis Neuerteilung/Wiedererteilung beantragen
- Leistungsbeschreibung
- Welche Gebühren fallen an?
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Was sollte ich noch wissen?
Leistungsbeschreibung
Eine Fahrerlaubnis kann nach einer Entziehung und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten gerichtlichen Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Die Neuerteilung ist nur zulässig, wenn die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist. Dies ist vom Antragsteller nachzuweisen.
Spezielle Hinweise für - Kreis KasselIm Zuständigkeitsbereich des Landrates des Landkreises Kassel erfolgt die Antragstellung bei den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen des Wohnsitzes. Die Antragsvordrucke sind dort vorhanden. Der Antrag wird durch die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.
Ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann vier Monate vor Auslauf der ggf. festgesetzten Sperrfrist gestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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gegebenenfalls Antragsvordruck
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Personalausweis/Pass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
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e in aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T zusätzlich:
- eine Sehtestbescheinigung oder ein Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
- augenärztliche Bescheinigung oder Zeugnis nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
- Führungszeugnis
Nach Antragseingang werden gegebenenfalls weitere Erklärungen/Unterlagen nachgefordert. Ebenso werden weitere noch durchzuführende Maßnahmen, insbesondere eine Begutachtung oder eine eventuell abzulegende Prüfung, mitgeteilt
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Welche Gebühren fallen an?
Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Spezielle Hinweise für - Kreis KasselJe nach anfallendem Aufwand zwischen 100,00 € und 256,00 €.Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Spezielle Hinweise für - Kreis KasselDer Neuerteilungsantrag sollte vier Monate vor Ablauf der Sperrfrist (jedoch nicht früher) bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung eingereicht werden.Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Es können nur die in der FeV festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; soweit erforderlich, erfolgt dabei eine Umstellung der Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis.
- Die Neuerteilung ist nur im Umfang des bei der vorangegangenen Entziehung inngehabten Berechtigungsumfangs möglich.
- Im Einzelfall kann die Ablegung einer neuen Fahrerlaubnisprüfung notwendig werden.
Spezielle Hinweise für - Kreis KasselIm Rahmen der Prüfung des Antrages auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis können ggf. weitere Unterlagen (insbesondere ärztliche oder medizinisch psychologische Gutachten) gefordert werden.
An wen muss ich mich wenden?
Fachbereich Aufsicht und Ordnung – Fachdienst Führerscheinstelle