Hilfen zur Erziehung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.

    Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden u. a. Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

    Eltern wollen immer gute Eltern sein und sie sind daran interessiert, ihre Kinder gut zu erziehen. Nicht immer gelingt ihnen das, die Gründe dafür sind sehr unterschiedlich. Konflikte, die dadurch entstehen, werden oft innerhalb der Familie geklärt.
    Es gibt jedoch auch Konflikte zwischen Eltern und Kindern, die nicht in der Familie, sondern nur mit Hilfe von Dritten gelöst werden können.
    Der Fachbereich Jugend bietet eine Vielfalt von Hilfen im ambulanten und stationären Bereich für die gesamte Familie und/oder für einzelne Kinder der Familie an.
    Eine Familie findet Unterstützung durch

    • den Einsatz einer Sozialpädagogischen Familienhilfe oder eines Erziehungsbeistandes in der Familie
    • den Besuch von Kindern in einer Tagesgruppe oder in einem Hort,
    • die Begleitung eines Jugendlichen bei der Verselbständigung durch einen Jugendhelfer oder eine Jugendhelferin, 

     ohne dass die Kinder von den Eltern getrennt werden müssen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit und übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Anträge für Hilfen zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Informationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe erhalten Sie auch auf den Internetseiten des "FamilienAtlas".


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
Fachbereich Jugend - Fachdienst Ambulante Jugendhilfe

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende