Landschaftspflege

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  • Leistungsbeschreibung

    Ziel der Landschaftspflege ist die Erhaltung und Entwicklung der Landschaft mit ihrer Vielfalt und Eigenart, ihren Lebensräumen sowie ihren Lebensstätten für Tier- und Pflanzenarten.

    Das Aufgabenfeld umfasst insbesondere Maßnahmen zur Sicherung, Pflege, Wiederherstellung und Neuanlage naturnahe Lebensräume sowie Lebensstätten heimischer Tier- und Pflanzenarten. Maßnahmen der Landschaftspflege werden in Hessen bevorzugt in den NATURA 2000-Gebieten (Schutzgebiete nach der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union) durchgeführt.

    Das Land fördert die Landschaftspflege über entsprechend ausgestaltete Programme. Die Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen erfolgt bevorzugt durch die jeweiligen Grundeigentümer und Flächennutzer, i. d. R. Landwirte und Waldbesitzer.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Die Umsetzung der Landschaftspflege- und Agrarumweltmaßnahmen erfolgt auf der Grundlage von Regionalen Agrarumweltkonzepten mit entsprechenden Fördergebietskulissen. Für die Natura 2000-Gebiete werden mittelfristige Maßnahmenpläne im Auftrag des Regierungspräsidiums Kassel erstellt. Die darin vorgesehenen Maßnahmen werden mit Priorität gefördert. Ziel der regionalen Landschaftspflege ist u. a. die Erhaltung und Sicherung von wertvollen Streuobstwiesen und –beständen, wozu auch die Streuobstinitiative im Landkreis Kassel e.V. (SILKA) wertvolle Unterstützung leistet.
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Förderanträge für Agrarumweltmaßnahmen bis zum 15. Mai des Jahres
  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    • Hessisches Integriertes Agrarumweltprogramm (HIAP)

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

Fachbereich Landwirtschaft - Fachdienst Landschaftspflege

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