Lärmaktionsplan: Bürger können sich einbringen
Auf Grundlage der Lärmkartierung des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hat das Regierungspräsidium Kassel die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr und die nicht-bundeseigenen Eisenbahnstrecken in den Landkreisen und die Lärmbelastung durch Straßen- und Schienenverkehr sowie Industriegeländen im Ballungsraum Kassel untersucht. Die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung können unter www.laerm.hessen.de eingesehen werden. Bereits bei der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung konnten Bürger sowie Träger öffentlicher Belange vom 21. November 2022 bis einschließlich 22. Januar2023 Lärmprobleme schildern und Vorschläge zur Lärmminderung vortragen.
Auf Grundlage der Lärmkartierung und unter Berücksichtigung der Anmerkungen, Kommentare und Meldungen aus der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Lärmkonflikte identifiziert. Zusammen mit den Fachbehörden hat das Regierungspräsidium Kassel nun diese Entwürfe des Lärmaktionsplans erstellt. Auf dieser Plattform findet die Beteiligung zum Lärmaktionsplan Straßenverkehr und nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken in den Landkreisen sowie für den Ballungsraum Kassel statt.
Die einzelnen Kapitel der Landkreise, des Ballungsraums Kassel sowie des allgemeinen Teils des Lärmaktionsplans sind unter „Gegenstände“ eingestellt. Hier können Teilnehmer direkt für ihren Landkreis oder für den Ballungsraum eine Stellungnahme abgeben. Erleichtert wird die Zuordnung, wenn die Kommune und der Straßennamen des Lärmkonfliktes genannt werden.
Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans werden gerne entgegengenommen.
Alle eingehenden Stellungnahmen und Anregungen werden geprüft und nach eventueller Beurteilung durch die Fachbehörden in den endgültigen Lärmaktionsplan aufgenommen. Neue, bisher nicht aufgezeigte Konfliktpunkte sind nicht Gegenstand dieser Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese können erst in der 5. Runde der Lärmaktionsplanung, ab dem Jahr 2027, bearbeitet werden. Der endgültige Lärmaktionsplan wird voraussichtlich im III. Quartal dieses Jahres öffentlich bekannt gegeben.
Nach Paragraph 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern und in der Umgebung von Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von über 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr aufzustellen bzw. alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. (mw)
Unter dem folgenden Link kann man teilnehmen: https://beteiligungspor-tal.hessen.de, alternativ auch per E-Mail: